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Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein kids4dogs e. V.“. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart eingetragen.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Murrhardt.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Tierschutz, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Berufsbildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie mildtätiger Zwecke. 
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 
    1. aktiven und selbstlosen Einsatz von Kindern und Jugendlichen in einer sog. “Schülerfirma“ (z.B. Verkauf selbsthergestellte Produkte, wie bspw. Kalender, Marmeladen, Glückwunschkarten und Socken, Dienstleistungen, etc.).
    2. Spendensammlungen und Aktionen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen (Mittelbeschaffung und Mittelzuwendungen nach § 58 Nr. 1 und Nr. 2 AO).
    3. finanzielle und ideelle Unterstützung von anderen gemeinnützigen Organisationen oder öffentlichen Körperschaften im In- und Ausland zur Verwirklichung der in Abs. 1 genannten Zwecke.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.